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Führerscheinstelle Garmisch-Partenkirchen

Das Wichtigste vorweg: In Garmisch-Partenkirchen ist die Führerscheinstelle über das städtische Online-Portal erreichbar, die Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandBayern
Einwohner27.509
Postleitzahl82467
Vorwahl08821
Kfz-KennzeichenGAP
Offizielle Websitewww.gapa.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Garmisch-Partenkirchen.

Praktischer Hinweis

Garmisch-Partenkirchen hat etwa 27.509 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Garmisch-Partenkirchen zum Bundesland Bayern. Zum Ort gehört die Postleitzahl 82467 bei der Vorwahl 08821. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Füssen, Mittenwald, Murnau am Staffelsee, Oberammergau, Peißenberg und Penzberg. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?

Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.