Führerscheinstelle Friedrichshafen
In einem Satz: Der Ort Friedrichshafen führt eine eigene Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen, die wichtigsten Eckdaten dazu folgen hier.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 63.441 |
| Postleitzahl | 88045–88048 |
| Vorwahl | 7541, 7544, 7546 |
| Kfz-Kennzeichen | FN |
| Offizielle Website | www.friedrichshafen.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Friedrichshafen.
In der Praxis
Friedrichshafen zählt rund 63.441 Einwohner. Friedrichshafen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Postleitzahl 88045–88048 und die Vorwahl 7541, 7544, 7546 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Eriskirch, Immenstaad am Bodensee, Langenargen, Meckenbeuren, Oberteuringen und Tettnang. Für konkrete Termine, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten ist stets die offizielle Website der Stadt maßgeblich, nicht diese Übersicht. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?
Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.
Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland automatisch anerkannt?
EU- und EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten hängt die Anerkennung vom jeweiligen Abkommen ab, teils ist eine Prüfung erforderlich.
Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?
In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.