Führerscheinstelle Efringen-Kirchen
Das Wichtigste vorweg: Wer sich in Efringen-Kirchen um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 8.788 |
| Postleitzahl | 79588 |
| Vorwahl | 07628 |
| Offizielle Website | www.efringen-kirchen.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Efringen-Kirchen.
Einordnung
Efringen-Kirchen zählt rund 8.788 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Efringen-Kirchen zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 79588 bei der Vorwahl 07628. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Bellingen, Kandern, Lörrach, Schliengen, Steinen und Weil am Rhein. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Muss ich für eine zusätzliche Führerscheinklasse eine neue Prüfung ablegen?
Das hängt von der gewünschten Klasse ab. Für viele Erweiterungen ist eine eigene Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nötig, teils mit Erleichterungen bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis?
In der Regel ein biometrisches Passfoto, eine Sehtest-Bescheinigung, den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.