Führerscheinstelle Buttenwiesen
Kurz gesagt: Wer in Buttenwiesen einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Einwohner | 6.164 |
| Postleitzahl | 86647 |
| Vorwahl | 08274 |
| Kfz-Kennzeichen | DLG |
| Offizielle Website | www.buttenwiesen.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Buttenwiesen.
Kurz eingeordnet
Buttenwiesen hat etwa 6.164 Einwohner. Als Teil von Bayern organisiert Buttenwiesen seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Buttenwiesen unter der Vorwahl 08274, postalisch unter 86647. Zur näheren Umgebung zählen Dillingen an der Donau, Donauwörth, Höchstädt an der Donau, Langweid am Lech, Meitingen und Wertingen. Verbindlich ist stets die städtische Website, diese Seite dient nur der ersten Orientierung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Der offizielle Link zur jeweiligen Stadt zeigt den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten zuverlässiger als jede Drittseite.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, der Führerschein das Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Bei Verlust des Dokuments bleibt die Fahrerlaubnis selbst bestehen, nur der Nachweis fehlt.
Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?
Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.
Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.