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Führerscheinstelle Borgentreich

Kurz gesagt: Wer in Borgentreich einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner8.673
Postleitzahl34434
Vorwahl05643, 05644, 05645
Kfz-KennzeichenHX
Offizielle Websitewww.borgentreich.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Borgentreich.

Was dazugehört

Mit rund 8.673 Einwohnern gehört Borgentreich zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Borgentreich seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Borgentreich unter der Vorwahl 05643, 05644, 05645, postalisch unter 34434. Zur näheren Umgebung zählen Beverungen, Brakel, Grebenstein, Hofgeismar, Warburg und Willebadessen. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?

Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.

Was kostet eine Fahrerlaubnis-Erweiterung um eine weitere Klasse?

Die Antragsgebühr bei der Führerscheinstelle liegt meist bei 40 bis 50 Euro, zusätzlich fallen die Kosten der Fahrschule für die jeweilige Klasse an.

Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?

Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.