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Führerscheinstelle Birstein

Auf den Punkt: Wer in Birstein einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandHessen
Einwohner6.307
Postleitzahlen63633, 63699
Vorwahl06054, 06668
Kfz-KennzeichenGN, HU, MKK
Offizielle Websitewww.birstein.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Birstein.

Gut zu wissen

Mit rund 6.307 Einwohnern gehört Birstein zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Hessen organisiert Birstein seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Birstein unter der Vorwahl 06054, 06668, postalisch unter 63633, 63699. Zur näheren Umgebung zählen Bad Soden-Salmünster, Brachttal, Gedern, Schlüchtern, Steinau an der Straße und Wächtersbach. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?

Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.