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Führerscheinstelle Biesenthal

Das Wichtigste vorweg: Wer sich in Biesenthal um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBrandenburg
Einwohner6.120
Postleitzahl16359
Vorwahl03337
Kfz-KennzeichenBAR
Offizielle Websitewww.stadt-biesenthal.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Biesenthal.

Gut zu wissen

Mit rund 6.120 Einwohnern gehört Biesenthal zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Biesenthal zum Bundesland Brandenburg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 16359 bei der Vorwahl 03337. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bernau bei Berlin, Eberswalde, Panketal, Schorfheide, Wandlitz und Werneuchen. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich die Führerscheinklasse AM schon mit 15 machen?

In einigen Bundesländern ist die Klasse AM für Mofas und Kleinkrafträder bereits ab 15 Jahren möglich, in anderen erst ab 16. Die genaue Regelung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, meist ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Über eine kostenlose Selbstauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt, online per eID oder Postident oder schriftlich per Antrag. Die örtliche Führerscheinstelle führt den Punktestand nicht selbst.