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Führerscheinstelle Bergisch Gladbach

Auf den Punkt: Für Fahrerlaubnis-Anliegen in Bergisch Gladbach zeigt diese Seite die Eckdaten und den Weg zur zuständigen Stelle.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner112.660
Postleitzahlen51427, 51429, 51465, 51467, 51469
Vorwahl02202, 02204, 02207
Kfz-KennzeichenGL
Offizielle Websitewww.bergischgladbach.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Bergisch Gladbach.

Gut zu wissen

Mit rund 112.660 Einwohnern gehört Bergisch Gladbach zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Bergisch Gladbach seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Bergisch Gladbach unter der Vorwahl 02202, 02204, 02207, postalisch unter 51427, 51429, 51465, 51467, 51469. Zur näheren Umgebung zählen Burscheid, Kürten, Leverkusen, Odenthal, Overath und Rösrath. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?

Meist zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.