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Führerscheinstelle Bad Wildbad

Kurz gesagt: Wer sich in Bad Wildbad um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner10.601
Postleitzahl75323
Vorwahl07081
Kfz-KennzeichenCW
Offizielle Websitewww.bad-wildbad.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Bad Wildbad.

In der Praxis

Bad Wildbad zählt rund 10.601 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Bad Wildbad zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 75323 bei der Vorwahl 07081. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Calw, Neuenbürg, Schömberg und Straubenhardt. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Der offizielle Link zur jeweiligen Stadt zeigt den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten zuverlässiger als jede Drittseite.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Muss ich für eine zusätzliche Führerscheinklasse eine neue Prüfung ablegen?

Das hängt von der gewünschten Klasse ab. Für viele Erweiterungen ist eine eigene Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nötig, teils mit Erleichterungen bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis.

Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?

Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?

Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.