Führerscheinstelle Bad Fallingbostel
In einem Satz: Wer sich in Bad Fallingbostel um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Niedersachsen |
|---|---|
| Einwohner | 12.119 |
| Postleitzahl | 29683 |
| Vorwahl | 05162, 05163 |
| Kfz-Kennzeichen | HK |
| Offizielle Website | www.badfallingbostel.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Bad Fallingbostel.
In der Praxis
Bad Fallingbostel zählt rund 12.119 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Bad Fallingbostel zum Bundesland Niedersachsen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 29683 bei der Vorwahl 05162, 05163. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bergen, Bomlitz, Schwarmstedt, Soltau, Visselhövede und Walsrode. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?
Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.
Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.