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Führerscheinstelle Augsburg

Das Wichtigste vorweg: Der Ort Augsburg führt eine eigene Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen, die wichtigsten Eckdaten dazu folgen hier.

BundeslandBayern
Einwohner303.150
Postleitzahlen86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161
Vorwahl0821
Kfz-KennzeichenA
Offizielle Websitewww.augsburg.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Augsburg.

Was dazugehört

Mit rund 303.150 Einwohnern gehört Augsburg zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Augsburg liegt im Bundesland Bayern. Die Postleitzahlen 86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161 und die Vorwahl 0821 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Diedorf, Gersthofen, Kissing, Königsbrunn, Neusäß und Stadtbergen. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Praxis-Tipp

Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Muss ich bei einem Umzug in eine andere Stadt meinen Führerschein neu beantragen?

Nein, der Führerschein bleibt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands unverändert gültig. Ein neuer Antrag ist nur bei Umtausch, Verlust oder Erweiterung nötig.

Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?

Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.

Ab welchem Alter kann ich den PKW-Führerschein machen?

Regulär ab 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kann die Prüfung bereits mit 17 abgelegt werden, mit anschließender Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.