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Führerscheinstelle Am Mellensee

Auf den Punkt: Wer sich in Am Mellensee um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBrandenburg
Einwohner7.310
Postleitzahl15838
Vorwahl033703, 03377
Kfz-KennzeichenTF
Offizielle Websitewww.gemeinde-am-mellensee.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Am Mellensee.

Gut zu wissen

Mit rund 7.310 Einwohnern gehört Am Mellensee zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Am Mellensee zum Bundesland Brandenburg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 15838 bei der Vorwahl 033703, 03377. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bestensee, Mittenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin und Zossen. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie lange dauert der Umtausch eines alten Führerscheins?

In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Umtausch ändert nichts an den bereits erworbenen Fahrerlaubnisklassen und erfordert keine erneute Prüfung.

Brauche ich für einen Wohnmobil-Führerschein eine besondere Klasse?

Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Wohnmobils reicht Klasse B bis 3,5 Tonnen, für schwerere Wohnmobile ist Klasse C1 oder C erforderlich, die gesondert erworben werden muss.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.