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Führerscheinstelle Altmannstein

In einem Satz: Wer in Altmannstein einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandBayern
Einwohner7.165
Postleitzahl93336
Vorwahl08468, 09446
Kfz-KennzeichenEI
Offizielle Websitealtmannstein.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Altmannstein.

Was dazugehört

Mit rund 7.165 Einwohnern gehört Altmannstein zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Bayern organisiert Altmannstein seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Altmannstein unter der Vorwahl 08468, 09446, postalisch unter 93336. Zur näheren Umgebung zählen Abensberg, Großmehring, Kelheim, Kösching, Vohburg an der Donau und Wettstetten. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Brauche ich für die Führerscheinstelle immer einen Termin?

In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.

Was kostet die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bei der Behörde?

Die reine Antragsgebühr bei der Führerscheinstelle liegt meist bei 40 bis 50 Euro, hinzu kommen die separaten Kosten der Fahrschule für Unterricht und Prüfungen.

Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.