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Führerscheinstelle Althengstett

Schnell erklärt: Wer sich in Althengstett um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner8.104
Postleitzahl75382
Vorwahl07051
Kfz-KennzeichenCW
Offizielle Websitewww.althengstett.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Althengstett.

Was dazugehört

Mit rund 8.104 Einwohnern gehört Althengstett zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Althengstett zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 75382 bei der Vorwahl 07051. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Aidlingen, Bad Liebenzell, Calw, Neubulach, Neuhausen und Weil der Stadt. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?

Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.