Zum Inhalt springen

Punkte in Flensburg abbauen: So funktioniert es

Das Wichtigste vorweg: Nicht jeder Punktestand lässt sich reduzieren, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Punkteabbau möglich.

Wann ein Punkteabbau überhaupt möglich ist

Ein freiwilliger Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist nur bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten möglich, und auch dann nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau durch ein Seminar nicht mehr vorgesehen.

Wie das Fahreignungsseminar abläuft

Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und wird bei zugelassenen Fahrlehrern beziehungsweise verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Punkt vom Punktestand abgezogen.

Alternative: einfach abwarten

Punkte verjähren automatisch nach gestaffelten Fristen, abhängig von der Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes. Wer keine weiteren Verstöße begeht, kann den Punktestand auch ohne Seminar über die Zeit sinken sehen.

Warum eine Selbstauskunft sinnvoll ist

Da der eigene Punktestand nicht automatisch mitgeteilt wird, lohnt sich gelegentlich eine kostenlose Selbstauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt, um vor Erreichen kritischer Schwellen reagieren zu können.

Wichtig

Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?

Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.

Was passiert bei zwei schweren Verstößen in der Probezeit?

Bei zwei sogenannten A-Verstößen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem verlängert sich die Probezeit häufig, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.

Gilt der deutsche Führerschein automatisch in der ganzen EU?

Ja, ein gültiger deutscher Führerschein wird in allen EU- und EWR-Staaten ohne Umschreibung anerkannt.