Motorradführerschein nachträglich machen: Was ändert sich?
Schnell erklärt: Wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt und zusätzlich Motorrad fahren möchte, braucht eine separate Erweiterung.
Warum eine Erweiterung nötig ist
Die Klasse B für PKW berechtigt nicht automatisch zum Führen von Motorrädern. Für Motorräder ist je nach Hubraum und Leistung eine eigene Klasse (A1, A2 oder A) erforderlich, die separat beantragt und erworben werden muss.
Ablauf der Erweiterung
Die Erweiterung läuft ähnlich wie eine Ersterteilung ab: Antrag bei der Führerscheinstelle, anschließend Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung für die gewünschte Klasse.
Erleichterungen bei vorhandenem PKW-Führerschein
Wer bereits einen gültigen PKW-Führerschein besitzt, profitiert oft von einer verkürzten Ausbildung, da bestimmte Theorieinhalte bereits als bekannt vorausgesetzt werden. Die genauen Erleichterungen hängen von der Fahrschule und der gewählten Klasse ab.
Stufenweiser Einstieg möglich
Wer zunächst mit einem leistungsschwächeren Motorrad beginnen möchte, kann mit Klasse A2 starten und diese nach einer bestimmten Besitzzeit auf die uneingeschränkte Klasse A erweitern lassen, ohne eine komplette Zweitausbildung zu durchlaufen.
Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Was kostet ein Ersatzführerschein bei Verlust?
In der Regel zwischen 40 und 50 Euro, inklusive Verwaltungsgebühr für die Neuausstellung.
Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?
Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.
Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?
Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.