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Fahrerlaubnis nach Entzug zurückbekommen

Das Wichtigste vorweg: Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung möglich, oft verbunden mit weiteren Auflagen.

Sperrfrist abwarten

Nach einem gerichtlich angeordneten Fahrerlaubnisentzug muss zunächst die vom Gericht festgelegte Sperrfrist abgewartet werden. Ein Antrag vor Ablauf der Sperrfrist ist nicht möglich.

Antrag auf Neuerteilung stellen

Nach Ablauf der Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden, die Fahrerlaubnis lebt nicht automatisch wieder auf.

Mögliche zusätzliche Auflagen

Je nach Anlass des Entzugs, etwa bei Alkohol- oder Drogendelikten, kann die Führerscheinstelle eine MPU oder andere Nachweise verlangen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt wird.

Wie lange der gesamte Prozess dauert

Von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Neuerteilung können je nach Auflagen mehrere Wochen bis Monate vergehen, insbesondere wenn eine MPU mit mehrwöchiger Terminvergabe eingeplant werden muss.

Wichtig

Ein fehlendes Dokument beim Termin bedeutet meist: neuer Termin, neue Wartezeit.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Kann ich mit einem vorläufigen Führerschein ins Ausland fahren?

Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder erkennen vorläufige Ersatzdokumente nicht an, weshalb vor der Reise eine Prüfung der Einreisebestimmungen sinnvoll ist.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Über eine kostenlose Selbstauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt, online per eID oder Postident oder schriftlich per Antrag. Die örtliche Führerscheinstelle führt den Punktestand nicht selbst.

Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?

Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.