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Sperrfrist

Kurz gesagt: Zeitraum nach einem gerichtlich angeordneten Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Was der Begriff bedeutet

Die Sperrfrist ist ein vom Gericht festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, während dessen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden, der je nach Anlass mit weiteren Auflagen wie einer MPU verbunden sein kann.

Weiterführend

Der Begriff hängt eng mit weiteren Vorgängen bei der Führerscheinstelle zusammen.

  • Fahrerlaubnis nach Entzug neu beantragen — Nach einem Fahrerlaubnisentzug ist eine Neuerteilung bei der Führerscheinstelle nötig, oft verbunden mit weiteren Auflagen.
  • MPU: Ablauf und Anlass — Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Kurz erklärt

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich mit einem vorläufigen Führerschein ins Ausland fahren?

Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder erkennen vorläufige Ersatzdokumente nicht an, weshalb vor der Reise eine Prüfung der Einreisebestimmungen sinnvoll ist.

Ist die Führerscheinstelle dasselbe wie das Bürgeramt?

Nicht immer. In kleineren Kommunen ist oft das Bürgeramt mitzuständig, größere Städte unterhalten häufig eine eigenständige Führerscheinstelle. Die offizielle Website der Stadt zeigt die genaue Zuständigkeit.

Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?

Meist zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens.