Führerschein-Probezeit
Das Wichtigste vorweg: Zweijährige Bewährungsphase nach dem Führerschein-Neuerwerb mit verschärften Regeln bei Verstößen.
Was der Begriff bedeutet
Nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis gilt eine zweijährige Probezeit. In dieser Zeit führen bestimmte Verkehrsverstöße (A-Verstöße) zu strengeren Konsequenzen als danach, etwa zur Anordnung eines Aufbauseminars oder einer verlängerten Probezeit. Bei zwei A-Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Im Zusammenhang
Diese Themen tauchen häufig zusammen mit dem Begriff auf.
- Fahreignungsseminar besuchen — Bei erreichter Punktzahl im Fahreignungsregister kann ein freiwilliges oder angeordnetes Seminar den Punktestand senken.
- Fahrerlaubnis (Führerschein) erstmals beantragen — Wer erstmals einen Führerschein macht, benötigt vor Fahrschulbeginn einen formellen Antrag bei der Führerscheinstelle.
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?
Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Es kann ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht, ein zeitnaher Umtausch spart aber unnötigen Ärger.
Wie lange dauert der Umtausch eines alten Führerscheins?
In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Umtausch ändert nichts an den bereits erworbenen Fahrerlaubnisklassen und erfordert keine erneute Prüfung.