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Führerschein-Probezeit

Das Wichtigste vorweg: Zweijährige Bewährungsphase nach dem Führerschein-Neuerwerb mit verschärften Regeln bei Verstößen.

Was der Begriff bedeutet

Nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis gilt eine zweijährige Probezeit. In dieser Zeit führen bestimmte Verkehrsverstöße (A-Verstöße) zu strengeren Konsequenzen als danach, etwa zur Anordnung eines Aufbauseminars oder einer verlängerten Probezeit. Bei zwei A-Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Im Zusammenhang

Diese Themen tauchen häufig zusammen mit dem Begriff auf.

Aus der Praxis

Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?

Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Es kann ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht, ein zeitnaher Umtausch spart aber unnötigen Ärger.

Wie lange dauert der Umtausch eines alten Führerscheins?

In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Umtausch ändert nichts an den bereits erworbenen Fahrerlaubnisklassen und erfordert keine erneute Prüfung.