Führerschein Klasse B
Schnell erklärt: Die Standardklasse für PKW bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit bis zu acht Sitzplätzen.
Was der Begriff bedeutet
Die Klasse B ist die mit Abstand häufigste Führerscheinklasse und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren bereits früher. Mit Klasse B dürfen zudem kleinere Anhänger bis 750 Kilogramm gezogen werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerere.
Weiterführend
Der Begriff hängt eng mit weiteren Vorgängen bei der Führerscheinstelle zusammen.
- Fahrerlaubnisklassen — System der EU-weit einheitlichen Führerscheinklassen von AM bis CE, jede mit eigenen Voraussetzungen.
- Begleitetes Fahren ab 17 — Modell, das Jugendlichen bereits mit 17 Jahren das Fahren in Begleitung einer eingetragenen Person erlaubt.
Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Kann ich die Führerscheinklasse AM schon mit 15 machen?
In einigen Bundesländern ist die Klasse AM für Mofas und Kleinkrafträder bereits ab 15 Jahren möglich, in anderen erst ab 16. Die genaue Regelung unterscheidet sich je nach Bundesland.
Muss ich bei einem Umzug in eine andere Stadt meinen Führerschein neu beantragen?
Nein, der Führerschein bleibt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands unverändert gültig. Ein neuer Antrag ist nur bei Umtausch, Verlust oder Erweiterung nötig.