Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Salzatal

Auf den Punkt: Wer in Salzatal einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandSachsen-Anhalt
Einwohner11.148
Postleitzahl06198
Vorwahl0345, 034601, 034607, 034609
Offizielle Websitewww.gemeinde-salzatal.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Salzatal.

Für Betroffene

Rund 11.148 Menschen leben in Salzatal. Als Teil von Sachsen-Anhalt organisiert Salzatal seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Salzatal unter der Vorwahl 0345, 034601, 034607, 034609, postalisch unter 06198. Zur näheren Umgebung zählen Halle-Neustadt, Halle (Saale), Könnern, Seegebiet Mansfelder Land, Teutschenthal und Wettin-Löbejün. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?

Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Es kann ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht, ein zeitnaher Umtausch spart aber unnötigen Ärger.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.