Führerscheinstelle Hünfeld
In einem Satz: Wer sich in Hünfeld um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Hessen |
|---|---|
| Einwohner | 17.130 |
| Postleitzahl | 36088 |
| Vorwahl | 06652, 06672 |
| Offizielle Website | www.huenfeld.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Hünfeld.
Gut zu wissen
Mit rund 17.130 Einwohnern gehört Hünfeld zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Hünfeld zum Bundesland Hessen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 36088 bei der Vorwahl 06652, 06672. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Burghaun, Eiterfeld, Fulda, Hofbieber, Petersberg und Schlitz. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Ab welchem Alter kann ich den PKW-Führerschein machen?
Regulär ab 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kann die Prüfung bereits mit 17 abgelegt werden, mit anschließender Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Es kann ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht, ein zeitnaher Umtausch spart aber unnötigen Ärger.
Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?
Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.