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Führerscheinstelle Hiddenhausen

Schnell erklärt: Wer in Hiddenhausen einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner19.896
Postleitzahl32120
Vorwahl05221, 05223, 05224
Kfz-KennzeichenHF
Offizielle Websitewww.hiddenhausen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Hiddenhausen.

Gut zu wissen

Mit rund 19.896 Einwohnern gehört Hiddenhausen zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Hiddenhausen seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Hiddenhausen unter der Vorwahl 05221, 05223, 05224, postalisch unter 32120. Zur näheren Umgebung zählen Bünde, Enger, Herford, Kirchlengern, Löhne und Spenge. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Ist die Fahrerlaubnisklasse B automatisch für Anhänger gültig?

Klasse B berechtigt zum Ziehen kleinerer Anhänger bis 750 Kilogramm, unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerer. Für größere Gespanne ist die Erweiterung um die Anhängerklasse BE nötig.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Nur bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.