Punktesystem: Die drei Stufen
Das Wichtigste vorweg: Bei 1-3 Punkten Vormerkung, bei 4-5 Punkten Verwarnung, ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug.
Was der Begriff bedeutet
Das Punktesystem im Fahreignungsregister gliedert sich in drei Stufen: Bei einem bis drei Punkten erfolgt zunächst nur eine Vormerkung ohne behördliche Maßnahme. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung mit der Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen und dadurch einen Punkt abzubauen. Bei sechs bis sieben Punkten wird verwarnt, ein Punktabbau ist dann nicht mehr möglich. Ab acht Punkten entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis.
Weiterführend
Der Begriff hängt eng mit weiteren Vorgängen bei der Führerscheinstelle zusammen.
- Fahreignungsregister — Zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt, in dem Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst werden.
- Fahreignungsseminar besuchen — Bei erreichter Punktzahl im Fahreignungsregister kann ein freiwilliges oder angeordnetes Seminar den Punktestand senken.
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Gilt der deutsche Führerschein automatisch in der ganzen EU?
Ja, ein gültiger deutscher Führerschein wird in allen EU- und EWR-Staaten ohne Umschreibung anerkannt.
Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?
Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.
Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?
Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.